Verbilligte Vermietung einer Wohnung
stb-saegert2022-06-13T09:20:16+02:00Bei einer verbilligten Vermietung gilt die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken bis zum Veranlagungszeitraum 2020 bereits als vollentgeltlich, wenn die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt. Dann ist der volle Werbungskostenabzug eröffnet. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten aufzuteilen.
Durch das JStG 2020 wurde die Grenze in § 21 Abs. 2 S. 1 […]