Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet bis zum 31. Oktober 2022 digital eine Feststellungserklärung für jede Immobile einzureichen!

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung bis zum 31. Oktober 2022 in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen, was bedeutet, dass Sie persönlich kein Schreiben der Behörde erhalten.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines (privatgenutzten/ betrieblichen/ landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen, also eine Feststellungserklärung für jede Immobilie bis zum 31. Oktober 2022 bei der Finanzbehörde digital einzureichen. Hierzu sind einige Vorbereitungen zu treffen.

Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und können auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Wenn Sie wünschen, dass ich die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie übernehme, oder Sie an weiteren Informationen und einem Beratungsgespräch interessiert sind, dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren umgehend einen Termin mit mir.

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen weiteren Einblick in dieses aktuelle Thema.