Erste-Hilfe-Kasten

Hier geht es nicht primär um steuerliche Angelegenheiten. Die Erfahrungen aus den letzten beiden Jahrzehnten zeigen jedoch, dass im Notfall meist bei den folgenden wichtigen Punkten erhebliche Probleme auftreten, wenn diese nicht organisiert und strukturiert geregelt sind.

Daher ist mein Rat an Sie: vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei einem für diese Bereiche qualifizierten Rechtsanwalt oder einem Notar sowie Ihrem Hausarzt und regeln Sie diese Bereiche schnellst möglich nach Ihren Wünschen um böse Überraschungen für Sie und Ihre Nachkommen zu vermeiden.

Was die steuerlichen Aspekte des Erste-Hilfe-Kastens betrifft helfe ich Ihnen gerne kurzfristig weiter. Für alle weiteren Fragen in anderen Rechtsgebieten kontaktieren Sie bitte einen fachlich dafür qualifizierten Rechtsanwalt oder einem Notar.

Für den Fall, dass Sie plötzlich und unerwartet handlungsunfähig sind, müssen alle wichtigen Unterlagen, Kontakte, Passwörter und vieles mehr sofort, klar und übersichtlich verfügbar sein. Optimiert wird diese Absicherung durch Vertrauenspersonen, welche Sie vorher ausführlich über die im Notfallordner enthaltenen Dokumente in Kenntnis gesetzt haben. Die dadurch sichergestellte Handlungsfähigkeit spart Zeit, erspart Leid und sichert Ihre Existenz.  Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer jeden Alters.

Kontaktieren Sie mich jetzt >hier< ich helfe Ihnen gerne bei der Organisation und Erstellung Ihrer Notfallvorsorge.

Wer das Vermögen eines Verstorbenen wie erhält regelt das Erbrecht. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag aber bestimmen, welche Personen was erben sollen. Lassen Sie sich bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages von einem fachlich dafür qualifizierten Rechtsanwalt oder einen Notar beraten. Ich berate Sie gerne bei der Berücksichtigung der steuerlichen Folgen Ihres Testaments oder Erbvertrages.

Kontaktieren Sie mich jetzt >hier< ich helfe Ihnen gerne bei der steuerlichen Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie nach Ihren Vorstellungen, welche Personen sich um welche Ihrer Lebensbereiche kümmern sollen für den Fall, dass Sie dies zu Lebzeiten nicht (mehr) können. Am besten lassen Sie sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht von einem fachlich dafür qualifizierten Rechtsanwalt oder einem Notar beraten.

Sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein, über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, tritt sie in Kraft und regelt das ärztliche Vorgehen nach den von Ihnen in Ihrer Patientenverfügung festgelegten WünschenAm besten lassen Sie sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung von Ihrem Hausarzt und einem fachlich dafür qualifizierten Rechtsanwalt oder einem Notar beraten.

NEIN, der Grund für die Errichtung eines Ehevertrages ist nicht, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte noch weiter benachteiligt werden soll!  Der Sinn und Zweck besteht in der einvernehmlichen und vorausschauenden Absicherung beider Ehegatten und ggf. eines Unternehmens, welches dann weiterhin eine Existenzgrundlage für beide Ehegatten sein kann. Darüber hinaus sparen Sie für den Fall der streitigen Ehescheidung Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am besten lassen Sie sich bei der Erstellung Ihres Ehevertrages von einem fachlich dafür qualifizierten Rechtsanwalt oder einem Notar beraten.